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Weitere Förderprogramme

Förderprogramm „Ziel und Zukunft“ der KVBW

Mit dem Programm „Ziel und Zukunft: Wir – die Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg" begegnet die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg dem Ärztemangel und schafft Anreize für die ärztliche Tätigkeit - insbesondere auch in ländlichen Regionen.

Investitionskostenzuschüsse oder monatliche Zuschüsse gibt es z.B. für:
  • Gründung / Übernahme Einzelpraxis: bis zu 80.000 €
  • Gründung / Übernahme BAG, MVZ: bis zu 120.000 €
  • Beitritt zu BAG, MVZ: bis zu 40.000 € je beitretendem Partner
  • Gründung Zweigpraxis: bis zu 40.000 €
  • Anstellung eines Arztes: bis zu 2.000 € pro Monat
  • Tertial Allgemeinmedizin im PJ: bis zu 744 € pro Monat
Die folgenden Planungsbereiche bzw. Gemeinden im Ostalbkreis zählen aktuell zu den hausärztlichen Fördergebieten (Stand April 2024):
  • Gesamter Planungsbereich Ostalb 3: Schwäbischer Wald
  • Gesamter Planungsbereich Ostalb 4: Ellwangen
  • Gemeinde Hüttlingen
Zudem ist eine Förderung in der Facharztgruppe der HNO-Ärzte und der Kinder- und Jugendpsychiater im Planungsbereich Ostwürttemberg möglich (Stand April 2024).

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Förderprogramm „Ziel und Zukunft“ finden Sie auf der Website der KVBW.

Aktionsprogramm „Landärzte“ des Sozialministeriums Baden-Württemberg

Ziel der finanziellen Unterstützung im Rahmen des Förderprogramms „Landärzte“ ist die Verbesserung der ambulanten hausärztlichen Versorgung. Dies gilt für Fördergebiete im ländlichen Raum, in denen es heute schon Versorgungsengpässe gibt bzw. perspektivisch geben kann. Nehmen Haus- oder Kinderärztinnen und -ärzte eine vertragsärztliche Tätigkeit in einem Fördergebiet auf, erhalten sie eine einmalige finanzielle Förderung.

In einem „akuten Fördergebiet“ beträgt die Grundförderung:
  • 25.000 € für einen vollen Versorgungsauftrag
  • 15.000 € für einen partiellen Versorgungsauftrag
In einem „perspektivischen Fördergebiet“ beträgt die Grundförderung:
  • 15.000 € für einen vollen Versorgungsauftrag
  • 10.000 € für einen partiellen Versorgungsauftrag
Die folgenden Gemeinden im Ostalbkreis zählen aktuell zu den „akuten Fördergebieten“ (Stand Februar 2024):
Abtsgmünd, Ellenberg, Göggingen, Heuchlingen, Jagstzell, Neuler, Obergröningen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Ruppertshofen, Schechingen, Täferrot, Tannhausen

Die folgenden Gemeinden im Ostalbkreis zählen aktuell zu den „perspektivischen Fördergebieten“ (Stand Februar 2024):
Aalen, Bopfingen, Durlangen, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Kirchheim am Ries, Stödtlen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Aktionsprogramm „Landärzte“ finden Sie auf der Website des Sozialministeriums Baden-Württemberg.

Förderung der Weiterbildung (KVBW)

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg einen Zuschuss beantragen, um Weiterbildungsassistenten anzustellen, weiterzubilden und ihnen eine vergleichbare Vergütung wie im Krankenhaus zu zahlen. Bei einer Vollzeitbeschäftigung beträgt die Förderung monatlich 5.400 €. Bei der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin können beliebig viele Stellen gefördert werden. Für die ambulante Weiterbildung in den übrigen Fachgebieten stehen in Baden-Württemberg rund 266 Förderstellen zur Verfügung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Förderung der Weiterbildung finden Sie auf der Website der KVBW.

Förderung des Praktischen Jahres

ZuZ-Förderung für das Praktische Jahr (KVBW)
Das Praktische Jahr wird im Rahmen des Förderprogramms „Ziel und Zukunft“ (ZuZ) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg gefördert. Absolvieren Medizinstudierende ein Tertial in der Allgemeinmedizin, erhalten die Hausarztpraxen bis zu 2.976 € Förderung.

Förderung des Praktischen Jahres in der Allgemeinmedizin (Stiftung Perspektive Hausarzt)
Die Stiftung Perspektive Hausarzt fördert alle Medizinstudierenden, die an einer medizinischen Fakultät in Deutschland eingeschrieben sind und ihr viermonatiges PJ-Tertial in einer allgemeinmedizinische Lehrpraxis erfolgreich beenden. Den maximalen Förderbetrag von monatlich 600 € erhalten PJ-ler, die in einer Lehrpraxis tätig sind, welche in einer Stadt oder Gemeinde mit weniger als 10.000 Einwohnern angesiedelt ist. Die Basisförderung von monatlich 450 € erhalten PJ-ler, die in einer Lehrpraxis tätig sind, welche in einer größeren Stadt oder Gemeinde angesiedelt ist. Diese Förderung ist jedoch nur möglich, wenn keine Förderung von anderen Trägern in Anspruch genommen wird. Fahrt- und Wohnzuschüsse können auch neben einer weiteren Förderung beantragt werden.

Praktisches Jahr an den Kliniken Ostalb
An allen drei Standorten der Kliniken Ostalb erhalten PJ-ler eine Vergütung von 812 € pro Monat. Zudem kann bei Bedarf eine kostengünstige Unterkunft in unseren Appartementhäusern zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Förderung des PJs finden Sie auf der Website der KVBW und auf der Website der Stiftung Perspektive Hausarzt. Informationen zum PJ an den Kliniken Ostalb finden Sie hier.

Förderung der Famulatur

Famulaturförderung der KVBW
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg unterstützt Studierende, die ihre Famulatur in einer haus- oder fachärztlichen Vertragsarztpraxis in Baden-Württemberg absolvieren:
  • 160 € für einen Monat (30 Kalendertage)
  • 320 € für zwei Monate (60 Kalendertage)
Die Famulaturförderung ist als Taschengeld für den Famulus gedacht, wird aber immer an den Vertragsarzt überwiesen.

Förderung der Hausarztfamulatur durch die Stiftung Perspektive Hausarzt
Im Jahre 2013 wurde die Wahlfamulatur abgeschafft und an ihre Stelle die Pflichtfamulatur in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung eingeführt. Die Hausarztfamulatur dauert vier Wochen und muss bei einem allgemeinmedizinischen Ausbilder durchgeführt werden. Alle Studierenden der medizinischen Universitäten/Fakultäten in Deutschland, die für die Hausarztfamulatur einen Platz in einer Hausarztpraxis erhalten haben, deren Hauptsitz sich in Städten und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohner befindet, und denen durch die Absolvierung der Famulatur nachweisbar zusätzliche Kosten (Fahrt- oder Wohnkosten) entstehen, können während der Dauer der Famulatur eine finanzielle Förderung in Höhe der nachgewiesen tatsächlichen Kosten, bis maximal zu 200 € beantragen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Famulaturförderung finden Sie auf der Website der KVBW und auf der Website der Stiftung Perspektive Hausarzt.

Förderung des Blockpraktikums Allgemeinmedizin

Zuschuss zum Blockpraktikum Allgemeinmedizin im Ostalbkreis
Der Ostalbkreis unterstützt Medizinstudierende der Universität Ulm mit einem Pauschalbetrag von 300 € für Fahrtkosten oder Übernachtungen vor Ort, wenn sie ihr Blockpraktikum Allgemeinmedizin in einer Akademischen Lehrpraxis der Universität Ulm im Ostalbkreis absolvieren. Gemeinsam mit den Kliniken Ostalb und den Ärzteschaften Aalen und Schwäbisch Gmünd bietet der Landkreis für die Studierenden im Zeitraum ihres Aufenthaltes außerdem ein Fortbildungsprogramm mit weiteren Angeboten an.

Förderung des Blockpraktikums durch die Stiftung Perspektive Hausarzt
Alle Studierenden der medizinischen Universitäten/Fakultäten in Deutschland, die für das Blockpraktikum im Bereich der Allgemeinmedizin einen Praktikumsplatz in einer Hausarztpraxis erhalten haben, deren Hauptsitz sich in Städten und Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern befindet, und denen durch die Absolvierung des Blockpraktikums nachweisbar zusätzliche Kosten (Fahrt- oder Wohnkosten) entstehen, können während der Dauer des mindestens zweiwöchigen Blockpraktikums eine finanzielle Förderung in Höhe der nachgewiesen tatsächlichen Kosten, bis maximal zu 200 € beantragen.

Ansprechpartnerin Blockpraktikum Allgemeinmedizin im Ostalbkreis


Logo Ostalbkreis

Lena Kümmel
Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen
Telefon: 07361 5031213
E-Mail: lena.kuemmel@ostalbkreis.de

Weitere Informationen zur Förderung des Blockpraktikums finden Sie auf der Website der Stiftung Perspektive Hausarzt.

Förderung der Hospitation

Die KVBW fördert im Rahmen des Programms "Ziel und Zukunft" Hospitationen in haus- oder fachärztlichen Vertragsarztpraxen in Baden-Württemberg. Ziel der Hospitation ist es, Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit in der Niederlassung durch Beobachtung und Anleitung zu erwerben, um ggf. zukünftig selbst eine ambulante, vertragsärztliche Tätigkeit ausüben zu können. Die Vertragsärztin/der Vertragsarzt bzw. die Kooperation kann die Ärztin/den Arzt zur Hospitation für maximal einen Monat beschäftigen. Die Förderung beträgt bei einer Vollzeittätigkeit 2.500 €.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Förderung von Hospitationen durch die KVBW finden Sie hier.

Landarztquote des Sozialministeriums Baden-Württemberg

Die Landarztquote ist ein politisches Instrument, das dazu dient, einer drohenden ärztlichen Unterversorgung auf dem Land gegenzusteuern. Dabei werden in Baden-Württemberg jährlich 75 Studienplätze der Humanmedizin nicht nur auf Basis des NCs vergeben, wodurch auch Bewerber ohne 1,0 Abitur eine Chance haben. Als „Gegenleistung“ für den Studienplatz verpflichten sich die Studierenden nach ihrer Facharztweiterbildung für mindestens 10 Jahre, hausärztlich in einer Region in Baden-Württemberg tätig zu sein, die von Unterversorgung bedroht oder akut medizinisch unterversorgt ist.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Landarztquote finden Sie auf der Website des Sozialministeriums Baden-Württemberg.