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Niederlassung / Berufseinstieg

Wo sich in Baden-Württemberg Ärztinnen und Ärzte niederlassen oder anstellen lassen dürfen, regelt die Bedarfsplanung. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen prüft regelmäßig, welche Planungsbereiche über- oder unterversorgt sind. In gesperrten Gebieten dürfen sich Ärztinnen und Ärzte, die gesetzlich Versicherte behandeln möchten, nur neu niederlassen oder anstellen lassen, wenn sie die Praxis eines Vorgängers übernehmen oder im Jobsharing tätig werden. In offenen Planungsbereichen sind Neugründungen von Praxen möglich.

Stethoskop

Niederlassungsmöglichkeiten

Im Ostalbkreis gibt es im Bereich der hausärztlichen Versorgung fünf Planungsbereiche:
  • Ostalb 1: Aalen
  • Ostalb 2: Schwäbisch Gmünd
  • Ostalb 3: Schwäbischer Wald
  • Ostalb 4: Ellwangen
  • Ostalb 5: Härtsfeld
Aktuell (Stand Februar 2024) ist keiner der hausärztlichen Planungsbereiche gesperrt. Das bedeutet, dass eine Niederlassung oder Anstellung ohne Probleme möglich ist.

Für die allgemeine fachärztliche Versorgung gilt der gesamte Ostalbkreis als Planungsbereich. Zur allgemeinen fachärztlichen Versorgung zählen die folgenden Facharztgruppen: Augenärzte, Chirurgen & Orthopäden, Frauenärzte, Hautärzte, HNO-Ärzte, Kinder- & Jugendärzte, Nervenärzte, Psychotherapeuten und Urologen. Aktuell (Stand Februar 2024) ist der Planungsbereich Ostalbkreis nur für die Gruppen der HNO-Ärzte und Psychotherapeuten offen.

Für die spezialisierte fachärztliche Versorgung gilt Ostwürttemberg (Ostalbkreis und Kreis Heidenheim) als Planungsbereich. Zur spezialisierten fachärztlichen Versorgung zählen die folgenden Facharztgruppen: Anästhesisten, Fachärztliche Internisten, Kinder- & Jugendpsychiater und Radiologen. Aktuell (Stand Februar 2024) ist der Planungsbereich Ostwürttemberg nur für die Gruppe der Kinder- & Jugendpsychiater offen.

Abbildung: Hausärztliche Planungsbereiche im Ostalbkreis (© KVBW) Bild 1 von 1

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Bedarfsplanung und zu den offenen und gesperrten Planungsbereichen finden Sie auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg.

Servicestelle ärztliche Versorgung im Ostalbkreis

Sie sind daran interessiert, sich im Ostalbkreis niederzulassen oder anstellen zu lassen? Sie möchten in eine Praxis einsteigen oder eine Praxis übernehmen? Bei allen Fragen und Anliegen rund um das Thema der ärztlichen Versorgung im Ostalbkreis können Sie sich an unsere Servicestelle wenden. Die Mitarbeiterinnen des Landratsamts helfen Ihnen gerne weiter. Angehende und praktizierende Ärztinnen und Ärzte erhalten beispielsweise Unterstützung beim Finden von Niederlassungs- und Anstellungsmöglichkeiten, bei der Wohnungs- oder Bauplatzsuche, bei der Kitaplatz-Suche oder bei der Jobsuche für die Partnerin oder den Partner.

Auch die drei Kreisstädte im Ostalbkreis haben Ansprechpartner für das Thema der medizinischen Versorgung definiert. Diese finden Sie unter der Rubrik „Ansprechpartner“.

Servicestelle ärztliche Versorgung im Ostalbkreis


Logo Ostalbkreis

Julius-Bausch-Straße 12, 73430 Aalen
Telefon: 07361 5032085
E-Mail: medi-servicestelle@ostalbkreis.de

Ansprechpartner der drei Kreisstädte
Stadt Aalen
Marktplatz 30, 73430 Aalen
Telefon: 07361 521130
E-Mail: doc@aalen.de
Stadt Ellwangen
Spitalstraße 4, 73479 Ellwangen
Telefon: 07961 84214
E-Mail: hausarzt@ellwangen.de
Stadt Schwäbisch Gmünd
Marktplatz 1, 73525 Schwäbisch Gmünd
Telefon: 07171 6031020
E-Mail: alexander.groll@schwaebisch-gmuend.de

Unterstützung bei der Übernahme einer Praxis

Sie sind daran interessiert, das erste Mal eine Praxis zu übernehmen, haben aber Bedenken, ob Sie das Praxismanagement alleine bewältigen können? Erfahrene Kolleginnen und Kollegen der Ärzteschaft Aalen unterstützen Sie gerne dabei, in den ersten Monaten mit dem Führen Ihrer eigenen Praxis vertraut zu werden.

Ansprechpartner Ärzteschaft Aalen


Logo Ärzteschaft Aalen

Dr. Sebastian Hock
Vorstandsvorsitzender
Kontaktaufnahme über die Servicestelle
Website: Ärzteschaft Aalen

Niederlassungsberatung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg berät Ärztinnen und Ärzte u.a. zu den Themen Praxisgründung, Praxisübernahme, Niederlassung oder Praxismodelle. Die Beratung kann kostenfrei in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ansprechpartner Niederlassungsberatung KVBW

Telefon: 0711 78753700
E-Mail: kooperationen@kvbawue.de

First Five Academy des Hausärzteverbands Baden-Württemberg

Die "First Five Academy" ist ein Angebot für Mitglieder des Hausärzteverbands Baden-Württemberg in den ersten fünf Jahren nach abgeschlossener Facharztprüfung. Es bietet nach einem gemeinschaftsbildenden, zweitägigen Startseminar („Auf die Plätze, fertig, Hausärzt:in!“) zielgruppenspezifische Seminare, Mentoring-Angebote und eigene Qualitätszirkel sowie Beratungen durch erfahrene Kolleg:innen und Mitarbeiter:innen des Hausärzteverbands Baden-Württemberg.

Weitere Informationen

Website: First Five Academy